Das Prinzip der Direktversicherung ist einfach und effektiv. Die Direktversicherung ist eine Art Lebensversicherung, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wird. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist dabei der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer auf der anderen Seite ist die versicherte Person und ist ganz oder teilweise (Tod, Ablauf oder Berufsunfähigkeit) bezugsberechtigt. Auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus der Firma bleiben dabei die Versorgungsansprüche, zumindest teilweise, bestehen. Das sichert die Unverfallbarkeit. Diese trifft zu, wenn der Arbeitnehmer mindestens 30 Jahre alt ist und die Direktversicherung seit mindestens 5 Jahren bestanden hat. Die Auszahlung erfolgt jedoch auch dann erst nach Erreichen der Altersgrenze oder bei Eintreten eines Versorgungsfalls, wie Tod oder Berufsunfähigkeit. Eine Direktversicherung kann als Rentenversicherung abgeschlossen werden und kann durch Zusatzversicherungen, wie z.B. eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ergänzt werden.

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