Dieser Teil der betrieblichen Altersvorsorge ist besonders für Führungskräfte und andere überdurchschnittlich gut verdienende Personen sowie natürlich Gesellschafter-Geschäftsführer gedacht. Was die Altersvorsorge betrifft, gerät diese Gruppe oft leicht ins Hintertreffen. Das liegt daran, dass sie oft nur die Mindestbeiträge bezahlen oder ganz sozialversicherungsfrei sind. Damit ist die Versorgungslücke im Alter besonders groß. Einzahlungen in die Rentenversicherung können nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze getätigt werden und sind in der Regel nicht sonderlich rentabel. Beiträge über der Beitragsbemessungsgrenze sichern jedoch keine Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb ist eine zusätzliche Absicherung z.B. in Form einer Pensionszusage durch Entgeltumwandlung oder durch Zusage durch den Arbeitgeber um so wichtiger, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen.
Entgeltumwandlung ist die private Vorsorge auf betrieblicher Ebene. Der Vorteil besteht darin, dass eine Besteuerung der Bezüge nicht in der aktiven Zeit, sondern erst in der Rentenphase vorgenommen wird und dabei der Anspruch auf Gehaltsbezug nicht verloren geht. Dadurch können zum Teil erhebliche Steuerentlastungen erzielt werden, denn im Rentenalter sinkt die Steuerbelastung im Regelfall deutlich. Bei dieser Form der Betrieblichen Altersversorgung wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen, dass er anstelle eines Teil des Barlohnes (wie beispielsweise Sonderzahlungen oder Gehaltserhöhung) eine unmittelbare Versorgungszusage vom Unternehmen für Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen erhält. Dies kann eine Rentenleistung oder Kapitalleistung sein. Der Arbeitgeber schließt zur Absicherung und Vorausfinanzierung eine Rückdeckungsversicherung ab. Der Arbeitnehmer ist dabei die versicherte Person.
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