Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Einrichtung, meist in Form eines Vereins und mit einem Sondervermögen ausgestattet. Getragen wird sie von mehreren Arbeitgebern es gibt von verschiedenen Versicherern auf „fertige“ Lösungen. Den Arbeitnehmern werden aus dieser Unterstützungskasse Versorgungsleistungen ohne Rechtsanspruch einräumt. Die Unterstützungskasse erhält die notwendigen Geldmittel von den Arbeitgebern (Trägerunternehmen), aus den Kapitalerträgen, die sie aus der Anlage ihres Vermögens erzielen sowie aus dem Abschluss von Rückdeckungsversicherungen, deren Beiträge sie sich vom Arbeitgeber erstatten lässt. Das Prinzip und die arbeitsrechtliche Behandlung sind gleich der Pensionszusage. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Barlohnes (Gehaltserhöhungen, Sonderzahlungen). Stattdessen erhält er eine unmittelbare Versorgungszusage vom Unternehmen für Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen, finanziert aus der Unterstützungskasse. Auch für Gesellschafter-Geschäftsführer ist die Versorgung eine interessante Möglichkeit, da man hier nicht, wie bei z.B. der Direktversicherung, in den Beitragshöhen begrenzt ist und die Zusage auf Versorgung im Alter auch keine Auswirkung auf die Bilanz hat, wie es bei Pensionszusagen der Fall ist.

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