Die Pensionskasse ist eine rechtsfähige Einrichtung. Sie ist, ebenso wie der Träger der Direktversicherung, ein privates Versicherungsunternehmen. Die Versorgung wird gegen Zahlung von Beiträgen angeboten. Ähnlich wie die Unterstützungskasse ist auch die Pensionskasse mit einem Sondervermögen ausgestattet. Dieses Sondervermögen dient ausschließlich der Gewährung der Versorgungsleistungen.
Versicherungsnehmer in der Pensionskasse ist der Arbeitgeber. Er schließt für den Arbeitnehmer eine Pensionskassenversorgung ab. Der Arbeitnehmer hat als versicherte Person von Anfang an einen unwiderruflichen Anspruch auf die versicherten Leistungen. Dieser bleibt auch bestehen, wenn er vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet oder sein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet.
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