Eine weitere Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge sind die Pensionsfonds. Mit den Fonds können Sie die Chancen des Kapitalmarktes nutzen. Die Pensionsfonds unterscheiden sich von anderen Durchführungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge durch liberalere Kapitalanlagemöglichkeiten. Die Pensionsfonds unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Den Arbeitnehmern wird ein Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen eingeräumt. Der Pensionsfonds bringt im Alter eine lebenslange Rente, sichert jedoch ebenfalls im Fall einer Berufsunfähigkeit den Einzelnen oder im Todesfall die Hinterbliebenen ab.
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