Bundesministerium bestätigt Abkommen des GDV


Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat ein Abkommen erarbeitet, dass eine Übertragung von Direktversicherungen und Versicherungen einer Pensionskasse bei einem Arbeitgeberwechsel ermöglicht. Das Bundesministerium für Finanzen hat dieses Abkommen nun bestätigt. Die beitretenden Unternehmen können es zu diesem Zeitpunkt anwenden.

Durch das neue Abkommen werden Übertragungen von Altersvorsorgeansprüchen innerhalb der Direktversicherung und Pensionskasse unterstützt. Darüber hinaus ermöglicht es erstmals auch eine Übertragung zwischen den beiden Durchführungswegen, also von einer Direktversicherung zu einer Pensionskasse und umgekehrt.

Damit wird das bisherige Übertragungsabkommen abgelöst. Das neue Abkommen kann unter der Voraussetzung angewendet werden, dass die bei einem Arbeitgeberwechsel beteiligten Versicherungsunternehmen bzw. Pensionskassen dem Abkommen beigetreten sind.


23.01.2006