Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 2006
Ab 2006 steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Entgeltumwandlung.
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) mitteilt, können
4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer–
und sozialversicherungsfrei dafür aufgewendet werden. Jeder Arbeitnehmer,
der sich über die betriebliche Altersvorsorge versichert, kann somit Teile
seine Bruttolohnes oder –gehalts entsprechend umwandeln. Die neue Beitragsbemessungsgrenze
liegt 2006 bei insgesamt 2520 Euro bzw. 210 Euro monatlich. Sollte dieser Rahmen
ausgeschöpft werden, können weitere 1800 Euro pro Jahr bzw. 150 Euro
pro Monat zusätzlich steuer–, jedoch nicht sozialversicherungsfrei
eingezahlt werden. 2005 lag der jährliche Betrag bei 2496 bzw. 208 Euro.