Gehaltsumwandlung

Die Liquiditätsbelastung des Unternehmens besteht aus den laufend fälligen Versicherungsbeiträgen, die als Betriebsausgaben abzugsfähig sind und dann ohne weitere Auswirkungen auf die Bilanz bleiben. Falls der Arbeitgeber keinen anderen Durchführungsweg über eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds anbietet, kann der Arbeitnehmer die Durchführung seines Entgeltumwandlungsanspruches über eine Direktversicherung verlangen ( § 1a Abs. 1, Satz 2, zweiter Halbsatz BetrAVG ).


Die Direktversicherung Gehaltsumwandlung ist eine attraktive Form der Altersvorsorge. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (für neue Verträge ab de 01.01.05) und die Sozialversicherungsfreiheit führen zu einer deutlichen Reduzierung des Aufwandes.


Trotz dieser "Subventionierung" sollten Sie darauf achten den richtigen Anbieter auszuwählen.

Ein Vergleich zwischen verschiedenen Versicherern hilft Ihnen dabei.

Weitere Informationen zu Förderungs- möglichkeiten der Direktversicherung finden Sie hier.
Aktuelles

06.12.2005

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