Wissenswertes rund um die gesetzliche Rente
Was ist der Generationenvertrag?
Die Altersversorgung der Rentner wird durch die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung
der Erwerbstätigen finanziert. Diese erwerben ihrerseits dadurch den Anspruch
auf ihre Alterversorgung, die wiederum durch die nachfolgende Generation finanziert
wird.
Was sind Probleme des Generationenvertrages?
Warum sind Rentenreformen notwendig?
Hintergrund von Rentenreformen ist die negative demographische Entwicklung.
Da das deutsche Rentensystem durch ein Umlageverfahren finanziert wird, wirken
sich der Geburtenrückgang sowie der Anstieg der Lebenserwartung und der damit
verbundenen Rentenbezugszeit negativ aus. Jede Maßnahme, der immer größer werdenden
Kostendeckungslücke Herr zu werden, ist für eine der beiden Gruppen (Rentner
oder Beitragszahler) negativ. In den letzten Jahren sind die Reformen im Allgemeinen
immer mit Kürzungen der gesetzlichen Rente, im Gegenzug jedoch auch mit Beitragserhöhungen
verbunden.
Was ist das Alterseinkünftegesetz?
Der Gesetzgeber musste aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes
bis zum 1.1.2005 eine steuerliche Gleichbehandlung von gesetzlichen Renten und
Beamtenpensionen schaffen.
Die Besteuerung der Alterseinkommen wird neu geregelt und somit ein größerer
Anreiz für eigene Altersvorsorge geschaffen. Das hat die nachgelagerte Besteuerung
zur Folge. Das bedeutet, dass die Alterseinkünfte erst bei der Auszahlung an
den Steuerpflichtigen versteuert werden - also im Alter. Im Gegenzug dazu bleiben
die Beiträge während der Erwerbstätigkeit bis zu einem jährlichen Höchstbetrag
steuerfrei.
Seit 1.1.2002 werden zudem bestimmte Formen der Altersvorsorge staatlich gefördert
(muss von einer Zertifizierungsstelle genehmigt sein).
Was ist das „Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz“?
Da Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz soll die Finanzierungsfähigkeit
der Rentenversicherung langfristig sichern. Es enthält ausschließlich Leistungsverschlechterungen.
Rentenanpassungen werden gedämpft, Ausbildungszeiten werden schlechter bewertet,
das Rentenniveau wird im Rentenrecht deutlich spürbar gesenkt, vor allem für
Menschen mit längerer schulischer Ausbildung.
Das 3-Schichten-Modell — Wie sieht das neue Altersvorsorgesystem aus?
Was beinhaltet die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge?
Diese staatlich geförderte Zusatzvorsorge ist auch über betriebliche Altersvorsorge
möglich. Der Arbeitnehmer bekommt Rechtsanspruch auf den Abschluss. Zudem wurden
neue Unverfallbarkeitskriterien (Alter 30 Jahre und 5 Jahre Zusage der BAV)
festgelegt.
Welche Produkte der betrieblichen Altersversorgung sind von der Änderung
des Alterseinkünftegesetzes betroffen?
Durch den Wegfall der Pauschalbesteuerung ist insbesondere die Direktversicherung
betroffen, aber auch für den Durchführungsweg Pensionskasse
fällt diese Förderung weg.
Was wird bei der betrieblichen Altersversorgung seit 2005 noch gefördert?
Auch 2005 bleiben die fünf bekannten Durchführungswege bestehen. Die Direktversicherung
wird in die Förderung einbezogen. Außerdem wird die Förderung um 1.800 EUR pro
Jahr erhöht, sodass insgesamt pro Jahr ein Förderrahmen von vier Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze plus 1.800 EUR besteht.
Was ändert sich für bestehende Verträge im Bereich der betrieblichen
Altersversorgung?
Alle bis zum 31.12.2004 abgeschlossenen Direktversicherungen unterliegen auch
in der Zukunft der zumeist günstigen Pauschalbesteuerung. Bei Verträgen, die
der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG unterliegen, kann die Beitragszahlung um
1.800 EUR erhöht werden, falls noch keine Direktversicherung abgeschlossen wurde.
Wie sieht die steuerliche Förderung bei der betrieblichen Altersversorgung
aus?
Die steuerliche Förderung hängt vom Durchführungsweg ab.
Bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds
erfolgt die steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG. Danach sind Beiträge
von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West (in 2006: 2.520 EUR)
steuerfrei. Zusätzlich können bei Zusagen ab dem 01.01.2005 weitere 1.800 EUR
steuerfrei sein, sofern nicht gleichzeitig in Altverträgen die Pauschalversteuerung
genutzt wird. Die Leistungen werden später nachgelagert als sonstige Einkünfte
versteuert.
In den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Pensionszusage!!!!!!!!!!!!!);
sind die Beiträge für die Arbeitnehmer steuerfrei. Erst die Leistungen im Alter
sind später steuerpflichtig.
Welche Änderungen gibt es in Bezug auf die Rentenbesteuerung bei der
gesetzlichen Rentenversicherung?
Bis zum 31.12.2004 wurde von der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
der Ertragsanteil besteuert. Seit 2005 beginnt der Übergang zur nachgelagerten
Besteuerung der Renten. Hierbei steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente
von 50 Prozent im Jahr 2005 stufenweise auf 100 Prozent im Jahr 2040. Bereits
vor 2005 schon gezahlte Renten ("Bestandsrentner") und die im Jahr 2005 zugehenden
Renten ("Neurentner") müssen zu 50 Prozent versteuert werden. Liegt der Rentenbeginn
z.B. in 2015, so sind 70 Prozent der Rente zu versteuern.
Gibt es Freigrenzen bei der gesetzlichen Rentenbesteuerung oder wird
die gesamte Rente besteuert?
Grundsätzlich unterliegt die gesamte Rente dem Besteuerungsverfahren. Aufgrund
dieses Verfahrens und dem Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer bleibt in
2005 für eine ledige Person eine Rente in Höhe von ca. 18.900 EUR steuerfrei.
Wie sieht die Besteuerung aus, wenn man neben der gesetzlichen Rentenversicherung
noch über Zusatzeinkünfte verfügt (z.B. eine Betriebsrente, private Rentenversicherung
oder Lebensversicherung)? Werden alle Einkünfte zusammengelegt und dann gemeinsam
besteuert?
Grundsätzlich werden für jede Einkunftsart die zu versteuernden Einkünfte ermittelt.
Diese werden addiert und aus dem gesamten zu versteuernden Einkommen wird die
Einkommenssteuer ermittelt.
Gibt es Steuer minimierende Faktoren?
Der steuerpflichtige Anteil der Rente wird für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang
beginnend ab 2005 mit 50 Prozent bis zum Jahre 2040 auf 100 Prozent angehoben.
Der sich nach Maßgabe dieser Prozentsätze ergebende steuerfrei bleibende Teil
der Jahresbruttorente wird für jeden Rentnerjahrgang als Festbetrag bestimmt
und auf Dauer festgeschrieben.